Rechtsprechung
VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 3 S 08.397 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verwarnung; Aufbauseminar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 19 B 2526/03
Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Ergreifung von Maßnahmen nach § 4 StVG
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 3 S 08.397
Dies ergibt sich daraus, dass die Maßnahme des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG nicht nochmals ergriffen werden muss, wenn die untere Grenze (8 bzw. 14 Punkte) nicht erneut überschritten wird, sondern sich auf Grund einer weiteren Eintragung nur innerhalb des Rahmens der betreffenden Eingriffsstufe erhöht (vgl. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage 2007, StVG § 4 Rn. 13 unter Verweis auf OVG NRW VRS 106, 221),.Angesichts dieser Wertung des Gesetzgebers greift die Ungeeignetheitsvermutung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nur dann ein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit hatte, zumindest diejenigen Angebote und Hilfestellungen des neuen Maßnahmenkatalogs wahrzunehmen, die auf der jeweils vorhergehenden Schwelle vorgesehen sind (vgl. OVG NRW VRS 106, 221).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 3 S 08.397
Die amtliche Begründung (LT-Drs 15/7252) nimmt zunächst Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34) und will den Begriff erweitern auf Rechtsbereiche, in denen Entscheidungen getroffen werden, die nur mittelbar berufsbezogene Wirkung entfalten können bzw. schulrechtliche Prüfungen oder die Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung. - VG Augsburg, 03.04.2008 - Au 3 S 08.328
Entzug; Fahrerlaubnis; Epilepsie; fachärztliches Gutachten
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 3 S 08.397
Vorliegend gebietet es aber die Garantie effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), von der Zulässigkeit des Antrages auszugehen, da der Meinungsstreit hinsichtlich des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens in Fahrerlaubnissachen nicht auf dem Rücken des Rechtssuchenden ausgetragen werden soll (vgl. hierzu VG Augsburg vom 03.04.2008 Az. Au 3 S 08.328).
- VG Würzburg, 18.01.2011 - W 6 S 11.12
Fahrerlaubnisrecht; Anordnung eines Aufbauseminars nach dem Punktsystem; kein …
Die hier streitgegenständliche Anordnung des Aufbauseminars ist insoweit die Konsequenz daraus, dass der Antragsteller trotz der ihm aufgezeigten Hilfestellung und Möglichkeit zum Punkteabbau weitere Verkehrszuwiderhandlungen begangen hat (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 11.12.2003, a.a.O.; VG Augsburg, B.v. 18.04.2008, Az.: AU 3 S 08.397). - VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 14 L 1101/10
Anwendung des Punktesystems bei Eintragungen innerhalb der selben Eingriffsstufe
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2003 19 B 2526/03 - VG Augsburg, Beschluss vom 18.04.2008 - Au 3 S 08.397 -, jeweils juris; Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht; 39 Auflage, StVG, § 4 Rn. 13.